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Rechte eines Mitglieds in einem Arbeitsbereich

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Verfasst von Ivan Filipov
Vor über einer Woche aktualisiert

Um einen Beitrag zu planen, zu veröffentlichen oder zu bearbeiten, reicht es nicht aus, zum Arbeitsbereich hinzugefügt zu werden. Sie müssen auch Zugriff auf die Seite haben. Wenn Sie z. B. eine Facebook-Geschäftsseite hinzufügen möchten, müssen Sie über Admin- oder Editorsrechte für diese Seite verfügen.

Wenn Sie dies versuchen, erscheint eine Meldung wie unten, die Sie darauf hinweist, dass Sie keine ausreichenden Rechte haben, um dort Beiträge zu veröffentlichen.

Beispiel Nr. 1

Wenn der Arbeitsbereichseigentümer einen Beitrag veröffentlicht hat, sieht das Mitglied ihn zwar im Kalender, aber wenn er/sie darauf klickt, sieht er/sie nicht die erweiterte Ansicht des Beitrags.

Beispiel Nr. 2

Wenn der Arbeitsbereichseigentümer einen Beitrag geplant hat, sieht das Mitglied diesen ebenfalls im Kalender. Selbst wenn das Mitglied den Beitrag bearbeitet, kann er/sie ihn nicht weiter veröffentlichen oder planen.

Dies ändert sich jedoch, wenn Ihr/e MitarbeiterIn als Mitglied zum Administrator der Facebook-Unternehmensseite wird.

Er/Sie kann dann Inhalte auf den sozialen Seiten innerhalb des Arbeitsbereichs veröffentlichen und planen. Außerdem können Sie auf einen vom Eigentümer erstellten Beitrag zugreifen und ihn erneut veröffentlichen, seine Statistiken einsehen oder ihn einfach nur ansehen.

Als Mitglied können Sie die Teilnehmer anderer Arbeitsbereiche sehen und sich selbst auch abmelden.

Allerdings gibt es noch eine Einschränkung: Mitglieder können dem Arbeitsbereich keine neuen sozialen Seiten und keine anderen Teilnehmer hinzufügen.

Wenn Sie weitere Fragen oder Bedenken haben, wenden Sie sich bitte an uns unter [email protected].

Hat dies Ihre Frage beantwortet?